AGB der Rastkogelhütte

AGB als PDF

 

Auszug AGB: Reservierung Schlafplätze und Stornoregelung

2.b.2. Die Pächter sind berechtigt, eine Anzahlung von € 10,- pro Nacht und Schlafplatz für Reservierungen zu berechnen. Bei Minderjährigen bis 18 Jahren wird eine Anzahlung von 5 EUR,- pro Nacht und Schlafplatz berechnet. Die geleistete Anzahlung wird vor Ort auf der Hütte verrechnet.

2.b.3. Die Pächter sind berechtigt, eine Anzahlung von € 5,- pro Tag zusätzlich, für eine gebuchte Halbpension zu berechnen.

2.b.4. Sollten nach Reservierung gemäß Punkt 1 einzelne oder alle vom Gast reservierten Schlafplätze nicht in Anspruch genommen werden, so werden bei Rücktritt bzw. Nichtantritt des Gastes folgende Stornogebühren pro Schlafplatz und Nacht fällig:

2.b.4.1. Bei Rücktritt ab 14 Tage vor Beginn des Aufenthaltes: 10 € pro Person und Nacht. Bei Minderjähirgen: 5€ pro Person und Nacht.

2.b.4.2. Im Falle einer gebuchten Halbpension sind ab 14 Tage vor Beginn des Aufenthaltes 5 € zu entrichten.

6. Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung (RRV)
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung (RRV) über einen Kooperationspartner des DAV:
https://www.bernhard-reise.com/partner/dav

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rastkogelhütte

1. Meldepflicht und Ausweis
Eintrag ins Hüttenbuch
Jeder Nächtigungsgast muss sich bei Ankunft in das Hüttenbuch eintragen und gegebenenfalls weiteren Meldevorschriften nachkommen. Zur leichteren Auffindung Verunglückter und Vermisster wird jedem Hüttengast empfohlen, das Ziel der Bergtour und die Handynummer im Hüttenbuch anzugeben.
2. Schlafplätze
a. Hygienische Auflagen
Für alle Schlafplätze ist die Verwendung eines Hüttenschlafsacks verpflichtend vorgeschrieben.
b. Reservierungsbedingungen
b1. Wird eine Reservierungsanfrage für einen Schlafplatz gestellt und von Seiten des Hüttenpächters bestätigt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht ausdrücklich die Schriftform vereinbart wurde.
b2. Die Pächter sind berechtigt, eine Anzahlung von € 10,- pro Nacht und Schlafplatz für Reservierungen zu berechnen. Bei Minderjährigen bis 18 Jahren wird eine Anzahlung von 5 EUR,- pro Nacht und Schlafplatz berechnet. Die geleistete Anzahlung wird vor Ort auf der Hütte verrechnet. Im Falle von Rücktritt oder Nichtantritt können Stornogebühren mit den geleisteten Anzahlungen verrechnet werden. Sollte die Anzahlung höher als die Stornogebühr bzw. der Nächtigungstarif sein, wird der Differenzbetrag zurückerstattet. Für die Hütten des DAV gilt deutsches Recht.
b3. Die Pächter sind berechtigt, eine Anzahlung von € 5,- pro Nacht zusätzlich, für eine gebuchte Halbpension zu berechnen.
b4. Sollten nach Reservierung gemäß Punkt 1 einzelne oder alle vom Gast reservierten Schlafplätze nicht in Anspruch genommen werden, so werden bei Rücktritt bzw. Nichtantritt des Gastes folgende
Stornogebühren pro Schlafplatz und Nacht fällig:
b4.1 Bei Rücktritt ab 14 Tage vor Beginn des Aufenthaltes: 10 € pro Person und Nacht. Bei Minderjährigen: 5€ pro Person und Nacht.
b4.2 Im Falle einer gebuchten Halbpension sind ab 14 Tage vor Beginn des Aufenthaltes 5 € zu entrichten.
b5. Die obengenannte Frist errechnet sich ab dem Eingang der schriftlichen Stornierung des Gastes beim Hüttenpächter.
b6. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hüttenverantwortlichen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist
b7. Ein kostenfreier Rücktritt ist generell möglich, wenn nachweislich der Hüttenzustieg bzw. die Anreise zum Ausgangsort aufgrund höherer Gewalt (z.B. Murenabgang) nicht möglich ist. Die Hüttenwirtsleute sind bei
einem Rücktritt umgehend zu informieren!
b8. Alle Entscheidungen betreffend Touren, Routen, Wetter-und Lawinensituation etc. liegen in der Verantwortung des Gastes. Die Haftung seitens der Hüttenverantwortlichen für Schäden jeglicher Art ist
ausgeschlossen.
6. Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung (RRV)
Der Gast hat die Möglichkeit eine RRV über einen Kooperationspartner des DAV abzuschließen:
https://www.bernhard-reise.com/partner/dav
Der Vertrag muss sofort bei Buchung, spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen. Der Beitrag beträgt 2,10 % vom Reisepreis pro Person.
7. Nächtigungstarife
a. Aktuelle Nächtigungstarife für Mitglieder und Nichtmitglieder
Die aktuellen Hüttengebühren finden Sie auf www.rastkogelhuette.de/preise
Generell ist die Zahlung auf der Hütte nur in bar möglich.
b. Überbelegung
Eine Überbelegung rechtfertigt keine Tarifminderung.
8. Verhalten in der Hütte und ihrem Umfeld
a. Rücksichtnahme und Abfallbeseitigung
Jede Besucherin und jeder Besucher hat sich in der Hütte und ihrem Umkreis so rücksichtsvoll zu verhalten, dass sie bzw. er andere Personen nicht stört. Die Hütte und ihr Umfeld sind sauber zu halten,
und alle Gäste haben zum Schutz der Gebirgswelt ihren eigenen Abfall selbst zur ordnungsgemäßen Entsorgung ins Tal mitzunehmen.
b. Hüttenruhe
Generell soll von 22 Uhr bis 6 Uhr in der Hütte Ruhe herrschen. Die Hüttenverwaltung kann den Beginn der Hüttenruhe auch zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch ab 24:00 Uhr festsetzen. Früh
Aufstehende müssen sich so verhalten, dass sie die Hüttenruhe nicht stören.
c. Rauchen
Rauchen ist in der gesamten Hütte verboten.
d. Verhalten im Schlafraum
In den Schlafräumen darf weder gekocht noch gegessen werden. Sie dürfen nicht mit Berg- und Skischuhen betreten werden. Das Hantieren mit offener Flamme (Kerzen, Gaskocher etc.) ist nicht
gestattet.
e. Verhalten bei Platzmangel
Bei Platzmangel dürfen Sitzplätze in den Gasträumen nicht im Voraus belegt werden; auf Wartende ist Rücksicht zu nehmen.
f. Mitnahme von Haustieren
Das Unterbringen von Tieren muss in jedem Fall vorab mit der Hüttenverwaltung abgeklärt werden.
g. Beschädigung
Für jede fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigung der Hütte oder ihrer Einrichtung hat die Verursacherin bzw. der Verursacher aufzukommen. Für das Verhalten von Kindern sind die Eltern oder
die sie begleitenden Personen verantwortlich.
h. Privatbereiche
Als Wirtschafts-/Privatbereich und/oder mit Durchgangsverbot gekennzeichnete oder abgesperrte Areale, sind bitte vom Gast nicht zu betreten.
9. Aufsicht, Beschwerden
a. Hausrecht
Die Hüttenverwaltung übt das Hausrecht aus.
b. Verstoß gegen die Hüttenordnung
Wer diese Hüttenordnung nicht einhält, kann von der Hütte verwiesen werden.
c. Handhabung von Beschwerden
Beanstandungen und Beschwerden sollen an Ort und Stelle mit dem Hüttenwirt behoben werden. Ist dies nicht möglich, sind sie schriftlich oder per E-Mail an die hüttenbesitzende Sektion des DAV Oberkochen e.V. zu richten.